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Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Senftenberg
© Amtsgericht Senftenberg
Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Senftenberg
© Amtsgericht Senftenberg
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Senftenberg
Standort
Straße:
Steindamm 8
PLZ Ort:
01968 Senftenberg
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3573 704 0
Fax:
+49 3573 704 100
Organisation
Standort
Zusatzname 1:
Nebenstelle Grundbuchamt
Straße:
Schulstraße 4b
PLZ Ort:
01968 Senftenberg
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3573 3738 23
Fax:
+49 3573 3738 11

Das Amtsgericht informiert:

Das Grundbuchamt ist umgezogen. Ab jetzt befindet sich das Grundbuchamt in der Schulstraße 4b, 01968 Senftenberg (Schlossparkcenter).

Das Grundbuchamt ist umgezogen. Ab jetzt befindet sich das Grundbuchamt in der Schulstraße 4b, 01968 Senftenberg (Schlossparkcenter).


Sprechzeiten

Die Zentrale und das Grundbuchamt sind in den folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Die Zentrale und das Grundbuchamt sind in den folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag
    09:00 bis 11:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprech und Telefonzeiten
  • Donnerstag
    09:00 bis 11:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprech und Telefonzeiten
Ansprechpartner:

Terminvereinbarung

Für Anliegen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, bzw. für die Rechtsantragstelle ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

Termine werden grundsätzlich innerhalb der folgenden Zeiten vergeben:

Terminvereinbarung

Für Anliegen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, bzw. für die Rechtsantragstelle ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

Termine werden grundsätzlich innerhalb der folgenden Zeiten vergeben:

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag
    13:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag
    13:00 bis 16:00 Uhr
Ansprechpartner:

Erreichbarkeit Belegschaft

Die Mitarbeiter/-innen der Serviceeinheiten ( ausgenommen Serviceeinheit Nachlasssachen) sowie die Rechtspfleger/-innen erreichen Sie zu folgenden Zeiten, sofern Sie über die entsprechende Durchwahl verfügen:

Erreichbarkeit Belegschaft

Die Mitarbeiter/-innen der Serviceeinheiten ( ausgenommen Serviceeinheit Nachlasssachen) sowie die Rechtspfleger/-innen erreichen Sie zu folgenden Zeiten, sofern Sie über die entsprechende Durchwahl verfügen:

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag
    09:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    09:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag
    09:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
  • Erreichbarkeit Nachlassabteilung

    Die Nachlassabteilung ist lediglich zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

    Die Nachlassabteilung ist lediglich zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

    Organisation
    Standort
    Öffnungszeiten:
    • Montag
      13:00 bis 15:00 Uhr
    • Dienstag
      09:00 bis 11:00 Uhr
    • Donnerstag
      09:00 bis 11:00 Uhr
    Ansprechpartner:

    Bitte beachten Sie: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens sowie personeller Schwierigkeiten ist die Nachlassabteilung nur eingeschränkt erreichbar. Des Weiteren kommt es zu einer überdurchschnittlich langen Bearbeitungsdauer. Um die Bearbeitung schnell voranzubringen, werden Sie gebeten, von Nachfragen bzw. Sachstandsantragen abzusehen.

    Landeseinheitliche Formulare finden Sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare.

    Bitte beachten Sie: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens sowie personeller Schwierigkeiten ist die Nachlassabteilung nur eingeschränkt erreichbar. Des Weiteren kommt es zu einer überdurchschnittlich langen Bearbeitungsdauer. Um die Bearbeitung schnell voranzubringen, werden Sie gebeten, von Nachfragen bzw. Sachstandsantragen abzusehen.

    Landeseinheitliche Formulare finden Sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare.

  • Informationen zur Beratungshilfe

    In Angelegenheiten der Beratungshilfe finden keine mündlichen Termine statt. Anträge auf Beratungshilfe sind ausschließlich schriftlich zu stellen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare.

    In Angelegenheiten der Beratungshilfe finden keine mündlichen Termine statt. Anträge auf Beratungshilfe sind ausschließlich schriftlich zu stellen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare.

  • Bereitschaftsdienst

    An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen kann in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ein Antrag bis 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax gestellt werden.

    Außerhalb der Dienstzeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in derartigen Notfällen an die örtliche Polizeiwache.

    An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen kann in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ein Antrag bis 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax gestellt werden.

    Außerhalb der Dienstzeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in derartigen Notfällen an die örtliche Polizeiwache.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:

    • Frau Staude - Telefonnummer: 03573  704 - 107
    • Frau Baer - Telefonnummer: 03573  704 - 208

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:

    • Frau Staude - Telefonnummer: 03573  704 - 107
    • Frau Baer - Telefonnummer: 03573  704 - 208

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerinnen:

    • Frau Goszczak - Telefonnummer: 03573  704 - 221
    • Frau Baer - Telefonnummer: 03573  704 - 208
    • Frau Schulz - Telefonnummer 03573 704 210

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .  

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerinnen:

    • Frau Goszczak - Telefonnummer: 03573  704 - 221
    • Frau Baer - Telefonnummer: 03573  704 - 208
    • Frau Schulz - Telefonnummer 03573 704 210

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .  

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    Aus Richtung Hoyerswerda

    • Ab Ortseingangsschild halten Sie sich immer geradeaus.
    • An der ersten Ampelkreuzung ( Shell-Tankstelle ) weiter geradeaus.
    • Nach ca. 300 m befindet sich auf der linken Seite das Amtsgericht.
    • Zum Parken links auf die Parkfläche auffahren. Parkuhr einlegen!
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Von A13 Abfahrt Klettwitz

    • Nach dem Abfahren in Richtung Senftenberg halten.
    • Die Ortschaft Hörlitz passieren.
    • Danach erreichen Sie Senftenberg.(markanter Wegpunkt-(Shell-Tankstelle auf der linken Seite).
    • Danach erreichen Sie die erste Ampelkreuzung. Geradeaus fahren. Die Straße (Großenhainerstr.) nicht verlassen, bis Sie auf die nächste Ampel treffen. Hier geht es nur nach links und rechts.
    • Sie biegen rechts ab, fahren unter der Eisenbahnunterführung durch und treffen auf zwei hintereinander folgende Ampelkreuzungen. Sie biegen nicht ab und fahren weiterhin geradeaus.
    • Nach ca. 500 m treffen Sie wiederum auf eine Ampelkreuzung.
    • Dort biegen Sie links ab und fahren ca. 100 m auf die letzte für Sie interessante Ampelkreuzung zu.
    • Dort biegen Sie links in die Grünstraße ein.
    • Nach dem Abbiegen sehen Sie auf der rechten Seite das Amtsgericht. Die Auffahrt zu den Parkplätzen befindet sich auch auf der rechten Seite.
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Von A13 Abfahrt Ruhland

    • Nach der Abfahrt halten Sie sich in Richtung Senftenberg (B 169).
    • Sie durchfahren Schwarzheide-Ost und fahren ca. 8 km auf der neuen Tangente. Verlassen sie die Tangente an der Abfahrt "Senftenberg Stadtzetrum", nicht Abfahrt "Hörlitz". 
    • Nach verlassen der Tangente biegen sie an der ersten Ampelkreuzung links in Richtung Hoyerswerda ab(Araltankstelle).
    • Danach immer geradeaus bis zur nächsten Ampelkreuzung (Shelltankstelle) Hier rechts abbiegen.
    • nach 300 m  sehen Sie auf der linken Seite das Amtsgericht vor sich.
    • Um parken zu können müssen Sie links auf den Parkplatz auffahren.
    • Achtung! Parkuhr einlegen.
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Aus Richtung Cottbus B 169

    • Vor dem Ortseingangsschild (erste Ampel, Araltankstelle) links in Richtung Hoyerswerda abbiegen.
    • Nach 600 m ( Ampel rechte Seite Shelltankstelle) rechts abbiegen.
    • Nach dem Abbiegen sehen Sie in  300 m bereits auf der linken Seite das Amtsgericht.
    • Um Parken zu können, müssen Sie links auf den Parkplatz auffahren.
    • Parkkarte einlegen!
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Aus Richtung Hoyerswerda

    • Ab Ortseingangsschild halten Sie sich immer geradeaus.
    • An der ersten Ampelkreuzung ( Shell-Tankstelle ) weiter geradeaus.
    • Nach ca. 300 m befindet sich auf der linken Seite das Amtsgericht.
    • Zum Parken links auf die Parkfläche auffahren. Parkuhr einlegen!
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Von A13 Abfahrt Klettwitz

    • Nach dem Abfahren in Richtung Senftenberg halten.
    • Die Ortschaft Hörlitz passieren.
    • Danach erreichen Sie Senftenberg.(markanter Wegpunkt-(Shell-Tankstelle auf der linken Seite).
    • Danach erreichen Sie die erste Ampelkreuzung. Geradeaus fahren. Die Straße (Großenhainerstr.) nicht verlassen, bis Sie auf die nächste Ampel treffen. Hier geht es nur nach links und rechts.
    • Sie biegen rechts ab, fahren unter der Eisenbahnunterführung durch und treffen auf zwei hintereinander folgende Ampelkreuzungen. Sie biegen nicht ab und fahren weiterhin geradeaus.
    • Nach ca. 500 m treffen Sie wiederum auf eine Ampelkreuzung.
    • Dort biegen Sie links ab und fahren ca. 100 m auf die letzte für Sie interessante Ampelkreuzung zu.
    • Dort biegen Sie links in die Grünstraße ein.
    • Nach dem Abbiegen sehen Sie auf der rechten Seite das Amtsgericht. Die Auffahrt zu den Parkplätzen befindet sich auch auf der rechten Seite.
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Von A13 Abfahrt Ruhland

    • Nach der Abfahrt halten Sie sich in Richtung Senftenberg (B 169).
    • Sie durchfahren Schwarzheide-Ost und fahren ca. 8 km auf der neuen Tangente. Verlassen sie die Tangente an der Abfahrt "Senftenberg Stadtzetrum", nicht Abfahrt "Hörlitz". 
    • Nach verlassen der Tangente biegen sie an der ersten Ampelkreuzung links in Richtung Hoyerswerda ab(Araltankstelle).
    • Danach immer geradeaus bis zur nächsten Ampelkreuzung (Shelltankstelle) Hier rechts abbiegen.
    • nach 300 m  sehen Sie auf der linken Seite das Amtsgericht vor sich.
    • Um parken zu können müssen Sie links auf den Parkplatz auffahren.
    • Achtung! Parkuhr einlegen.
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)

    Aus Richtung Cottbus B 169

    • Vor dem Ortseingangsschild (erste Ampel, Araltankstelle) links in Richtung Hoyerswerda abbiegen.
    • Nach 600 m ( Ampel rechte Seite Shelltankstelle) rechts abbiegen.
    • Nach dem Abbiegen sehen Sie in  300 m bereits auf der linken Seite das Amtsgericht.
    • Um Parken zu können, müssen Sie links auf den Parkplatz auffahren.
    • Parkkarte einlegen!
    • Achtung! Wegen nicht ausreichenden Parkplätzen empfehlen wir ihnen, im naheliegenden Stadtbereich zu parken.(Parkhaus im Schlossparkcenter - ca. 8min Weg)
  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Senftenberg jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Senftenberg ist das Rauchen nicht gestattet.  

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Senftenberg jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Senftenberg ist das Rauchen nicht gestattet.  

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